KostenübernahmeWir helfen Ihnen!
Voraussetzung ist, dass für Sie ein Pflegegrad besteht.
Bei der Beantragung eines Pflegegrades sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die Fahrtkosten für den Hol- und- Bring- Dienst können unter bestimmten Voraussetzungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.